Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für
Wurzelbehandlungen nur in bestimmten Fällen. Besonders bei der
Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gibt es Einschränkungen.
Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss für die Kassenleistung
erfüllt sein:
• Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
• Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
• Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Darüber
hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen
Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für
die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel
nicht auf.
Quelle www.kzbv.de




