Wie bezuschusst die Krankenkasse?
Seit 2004 bezahlt die gesetzliche Krankenkasse befundorientiert. Der
Zuschuss richtet sich nicht mehr nach den individuell anfallenden Therapiekosten, sondern
nach dem medizinischen Befund. Alle Versicherten bekommen also bei gleichem
Befund - z. B. bei einem fehlenden Zahn - den gleichen Betrag erstattet.
Dabei ist es irrelevant, ob ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese
eingesetzt wird. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, muss der
Patient selber tragen.
Ein Kriterium bei der Höhe der Bezuschussung ist eine lückenlose Dokumentation
regelmäßiger Kontrolluntersuchungen mit Hilfe des Bonushefts.
Es gibt auch eine Härtefallregelung für Geringverdienende, in diesem Fall bezahlt
die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob
ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse.




