Top
 
LiveZilla Live Help
Sie sind hier: A - Z » Detailseite

Wie bezuschusst die Krankenkasse?

Seit 2004  bezahlt  die gesetzliche Krankenkasse befundorientiert. Der Zuschuss richtet sich nicht mehr nach den individuell anfallenden Therapiekosten, sondern nach dem medizinischen Befund. Alle Versicherten bekommen also bei gleichem Befund - z. B. bei einem fehlenden Zahn - den gleichen Betrag erstattet. Dabei ist es irrelevant, ob ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese eingesetzt wird. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, muss der Patient selber tragen.

Ein Kriterium bei der Höhe der Bezuschussung ist eine lückenlose Dokumentation regelmäßiger Kontrolluntersuchungen mit Hilfe des Bonushefts.

Es gibt auch eine Härtefallregelung für Geringverdienende, in diesem Fall bezahlt die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse.

Zurück

Zurück Nach oben