Warum muss ich die Prophylaxe selbst zahlen?
Für
den Gesetzgeber handelt es sich hierbei um eine eigenständige, neu entwickelte
Leistung, die über die in den Leistungskatalogen erfassten Leistungen hinausgeht.
Eine ärztliche Leistung, die nicht erfasst ist, wird von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet.
Unbestritten ist aber, dass die Prophylaxe aus ärztlicher/zahnärztlicher Sicht absolut
empfehlenswert ist. Es ist erwiesen, dass Patienten, die regelmäßig eine
Prophylaxe in Anspruch nehmen, gesündere Zähne haben als diejenigen, die
ausschließlich auf die Zahnpflege zuhause setzen.
Gesetzlich Versicherte müssen die gesamten Kosten für die Prophylaxe
selber
übernehmen. Einige Versicherungen bieten Bonusprogramme an, in denen
Teilbeträge von Prophylaxebehandlungen übernommen werden. Bei privat
versicherten Patienten ist es möglich, dass die
Krankenkasse einen Teil oder sogar den vollen Betrag der Prophylaxe
erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt vom jeweils gewählten Tarif ab.
In wieweit die Beihilfe sich an
den Kosten für die Prophylaxe beteiligt, unterliegt der jeweiligen
Beihilfestelle.




