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Warum muss ich die Prophylaxe selbst zahlen?

Für den Gesetzgeber handelt es sich hierbei um eine eigenständige, neu entwickelte Leistung, die über die in den Leistungskatalogen erfassten Leistungen hinausgeht. Eine ärztliche Leistung, die nicht erfasst ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Unbestritten ist aber, dass die Prophylaxe aus ärztlicher/zahnärztlicher Sicht absolut empfehlenswert ist. Es ist erwiesen, dass Patienten, die regelmäßig eine Prophylaxe in Anspruch nehmen, gesündere Zähne haben als diejenigen, die ausschließlich auf die Zahnpflege zuhause setzen.

Gesetzlich Versicherte müssen die gesamten Kosten für die Prophylaxe selber übernehmen. Einige Versicherungen bieten Bonusprogramme an, in denen Teilbeträge von Prophylaxebehandlungen übernommen werden. Bei privat versicherten Patienten ist es möglich, dass die Krankenkasse einen Teil oder sogar den vollen Betrag der Prophylaxe erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt vom jeweils gewählten Tarif ab. In wieweit die Beihilfe sich an den Kosten für die Prophylaxe beteiligt, unterliegt der jeweiligen Beihilfestelle.

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