Die neue GOZ
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Das sollten Sie als Patient darüber wissen
Der Gesetzgeber berät aktuell über eine Erneuerung der über 24 Jahre alten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In letzter Zeit werden die Patienten in Veröffentlichungen von Medien zum Teil mit unzutreffenden Informationen zu den Folgen dieser Novellierung verunsichert. So wurde behauptet, dass dadurch für die Patienten mit erheblichen Mehrkosten bei der Zahnbehandlung zu rechnen sei. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Was genau ist eigentlich die GOZ und für wen gilt sie?
Die amtliche GOZ regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen für die „Privatpatienten". Das sind etwa 10 Prozent aller Patientinnen und Patienten in Deutschland. Die derzeitige GOZ stammt aus dem Jahr 1987 und wurde seither weder angepasst noch modernisiert. Eine neue GOZ soll nach Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Gesetzlich Versicherte betrifft die GOZ nur in den Fällen, in denen Zusatzleistungen außerhalb des Leistungskataloges der Krankenkassen nachgefragt werden. So z. B. wenn auf Wunsch des Patienten höherwertige Kunststoff- statt herkömmlicher Amalgamfüllungen oder gegebenenfalls aufwändigere Zahnersatzversorgungen ausgeführt werden sollen, als dies die Regelversorgung der Krankenkassen vorsieht.
Warum soll die GOZ überhaupt novelliert werden?
Aufgabe der GOZ ist es, den aktuellen, wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin in konkreten Leistungsbeschreibungen abzubilden. Viele moderne Behandlungsmethoden - wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung, neueste Behandlungsmethoden in der Parodontologie und Zahnerhaltung oder bestimmte Implantatleistungen - sind in der 24 Jahre alten GOZ gar nicht aufgeführt. Der Zahnarzt ist deshalb gezwungen, zur Berechnung dieser Leistungen andere, ähnliche Gebührenziffern „analog" zu Grunde zu legen. Dies führt häufig zu Unklarheiten und somit zu Erstattungsschwierigkeiten zwischen dem Patienten und seiner Versicherung. Die Zahnärzte fordern seit langem, die völlig veraltete GOZ nun endlich zu modernisieren und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand anzupassen. Damit werden neue und innovative Behandlungsmethoden zum Vorteil der Patienten ermöglicht. Zugleich wird für alle Beteiligten mehr Transparenz und Rechtssicherheit erreicht.
Wird der Zahnarztbesuch dadurch viel teurer ?
Nein. Durch die Ausweitung und Modernisierung des Leistungskataloges an den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin wird die GOZ nach 24 Jahren im Endeffekt nur zu maßvoll höheren Zahnarzthonoraren von etwa 6% führen. Dadurch wird nicht einmal annähernd ein Inflationsausgleich erreicht.
Dafür werden mit der novellierten GOZ Qualität und innovatives Behandlungsniveau der zahnärztlichen Versorgung für den Patienten gesichert, ohne dass die Zahnarztkosten nennenswert steigen. So rechnet das Bundesministerium mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung für die Patienten von lediglich 2 Euro - pro Jahr und Haushalt in Deutschland.
Dabei spielt es keine Rolle, ob eine private oder gesetzliche Versicherung vorliegt.
Weitere Fragen erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
(Quelle: © ZAEK-WL, September 2011)




